ҮНДСЭН ХУУЛЬ ҮЕЭ ӨНГӨРӨӨН ӨӨРЧЛӨГДДӨГ, ХАРИН САНХҮҮГИЙН ХЯНАЛТ ОРШИН ТОГТНОСООР БАЙДАГ
Keywords:
хяналт, санхүүгийн хяналт, бие даасан хараат бус хяналт, иргэдийн эрх ашгийн төлөө, төрийн эрх мэдлийн засаглал хуваарилалт, засаглалын эрх мэдэлд хязгаарлалт хийх, хянах хэрэгсэл, харилцан хяналт, эрх мэдлийг хязгаарлах үнэ цэнэтэй хэрэгсэл, хяналт баэрх мэдэл нь харилцан тэнцвэрээ хадгалах хууль, хариуцлага ба хяналт,“хяналт үгүй бол хариуцлага байхгүй, хариуцлага байхгүй бол хяналт үгүй”, хяналтын систем хянах, хянагдах объект, субъект, хяналтын хүрээ, хяналтын үйл ажиллагаа, хамрагдах хугацаа, хяналтын үр дүн, үр дагавар зэрэг олонлогийн элемент, удирдлагын шийдвэр, үр дүн, үр ашиг, хэрэгжүүлэлт, үр дүн, үр нөлөө, ашигт ажиллагаабол удирдлагын шийдвэр, шийдвэрийн хэрэгжилт болноAbstract
Die Entwicklung und Durchsetzung der Finanzkontrolle ist eng mit der Staatslehre, den Politik-und den Finanzwissenschaften verbunden. Der Rechnungshof übt keine unmittelbar staatliche Gewalt aus. Trotz einem seit langen Jahren geführten Meinungsstreit ist die genaue Zuordnung des BRH zum Funktionsrahmen einer der Gewalten oder als selbstständige „Vierte Gewalt“ in Deutschland bis heute nicht eindeutig beantwortet worden. Obwohl es also keine vollständig ausformulierte und allgemeine akzeptierte Theorie gibt, die man auf den Rechnungshof anwenden kann, ist es die Aufgabe der Verfassungstheorie, die Ziele des Grundgesetzes, die Akteure und die Entscheidungsverfahren zusammenzufügen, ihr Wirken zu erklären und zu begründen, Probleme und drohende Fehlentwicklungen aufzuzeigen und zugleich die Richtung zu weisen, in der mögliche Verbesserungen zu suchen sind. Grundsätzlich ist aber die Verwirklichung der demokratischen Funktion der Finanzkontrolle an eine klare Trennung der Gewalten gebunden. Generell sollten die Prinzipien und Fundamentalstrukturen der öffentlichen Finanzkontrolle in der Verfassung verdeutlicht sein und gleichzeitig sollte die Struktur in verstärktem Maße sichtbar angeordnet sein. Dies gilt auch für die Mongolei. Auf diese Weise wird das ganze System der Finanzkontrolle verknüpft. Das Besondere des Finanzkontrollsystems soll darin bestehen, dass die verschiedenen und nicht miteinander verbundenen Kontrollinstitutionen miteinander in Zusammenhang gesetzt werden, damit die ORKB zum zentralen Bezugspunkt des Finanzkontrollsystems werden kann. Durch die Zusammenarbeit der externen und internen Finanzkontrollinstanzen können das Finanzkontrollsystem und die einzelneFinanzkontrollmechanismen effektiver auf das gesamte staatliche Finanzgebaren einwirken. So können die spezifischen Kontrollfunktionen der ORKB in der Praxis ermöglicht werden.Dafür braucht der MSAO eine verfassungsrechtliche Verstärkung der gegenseitigen Kontrollbasis, das heißt, eine „Kontrolle der Kontrolle“. Die Rolle der Kontrolle in derGewaltenteilung ist vielseitig und geht über die Finanzkontrolle demokratischen Sinne realisiert. In der jetzigen Situation ist die Trennung zwischen Legislative und Exekutive nicht vollständig verwirklicht, darunter leidet die wechselseitige Kontrolle. Für die Realisierung und Verwirklichung der demokratischen Finanzkontrolle sollten deshalb in der Mongolei ebenso neue Formen der Machtausgleichung, die der jetzigen Transformationsphase angepasst sind, angestrebt werden. Verfassungstheoretisch sind für den Status der Rechnungshöfe fünf Elemente charakteristisch: Die Unabhängigkeit ihres Handelns, die Öffentlichkeit ihrer Wirkungsmacht, die Lückenlosigkeit des Kontrollauftrags, die Kontrolle der Rationalität des staatlichen Finanzgebarens und das Fehlen rechtlicher Sanktionsbefugnisse. Die Finanzkontrolle spielt eine konstruktive Rolle in den Beziehungen der Kontrolle zwischen Trägern der Gewaltenteilung. hinaus. Wenn die MSAO eine Verstärkung der vielseitigen Kontrollfunktionen in der Realität bekommen könnte, würde die Finanzkontrolle in der Mongolei durch die MSAO im demokratischen Sinne realisiert. In der jetzigen Situation ist die Trennung zwischen Legislative und Exekutive nicht vollständig verwirklicht, darunter leidet die wechselseitige Kontrolle. Für die Realisierung und Verwirklichung der demokratischen Finanzkontrolle sollten deshalb in der Mongolei ebenso neue Formen der Machtausgleichung, die der jetzigen Transformationsphase angepasst sind, angestrebt werden. Verfassungstheoretisch sind für den Status der Rechnungshöfe fünf Elemente charakteristisch: Die Unabhängigkeit ihres Handelns, die Öffentlichkeit ihrer Wirkungsmacht, die Lückenlosigkeit des Kontrollauftrags, die Kontrolle der Rationalität des staatlichen Finanzgebarens und das Fehlen rechtlicher Sanktionsbefugnisse. Die Finanzkontrolle spielt eine konstruktive Rolle in den Beziehungen der Kontrolle zwischen Trägern der Gewaltenteilung.